
Eine Apotheke ist eine Räumlichkeit in der Medikamente
oder Arzneimittel geprüft abgegeben und teilweise hergestellt werden. Weiterhin
wird ein Patient, in einer Apotheke, ausführlich beraten, zu Nebenwirkungen
aufgeklärt und es wird auf Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder
Arzneimitteln hingewiesen.
Das Wort Apotheke, kommt aus dem Griechischem und bedeutet wörtlich
„Aufbewahrungsort“. Früher wurde dieses Wort in Klöstern benutzt um den Raum der
Heilkräuter zu kennzeichnen.
Eine Apotheke hat den gesetzlichen Auftrag, die
Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ausreichend zu sichern.
Apotheken dürfen nur von staatlich geprüften Apothekern
geleitet werden.
Dies ist Gesetzt und kann nur umgangen werden, für
maximal 4 Wochen im Jahr. In dieser Zeit, wenn der Apotheker Urlaub hat oder
Krank ist, kann ein Apotheker von einem Pharmazieingenieur oder einem
Apothekerassistenten vertreten werden. Ist der Apotheker länger abwesend muss
der Apotheker von einem staatlich geprüftem Apotheker vertreten werden.
Bei Arzneimitteln und Medikamenten handelt es sich um
besondere Waren, diese müssen sehr oft Erklärt oder den Patienten muss eine
Beratung zuteil werden. Aus diesem Grund dürfen Medikamente oder Arzneimittel
nur von dazu ausgebildetem Personal abgegeben werden. Diese nennt ,man
Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur oder PTA (pharmazeutisch
technische Assistent).
Mittlerweile bekommt man Medikamente und Arzneimittel
nicht nur mehr in Apotheken sondern auch im Internet. Dort kann man sich
inzwischen in online Apotheken, ein anderer Name sind Internetapotheken oder man kann auch sagen Versandapotheken
bestellen. Weiterhin gilt aber, dass die Medikamente und Arzneimittel aus einer
Apotheke kommen. Dies ist nämlich die Voraussetzung um eine Internetapotheke,
online Apotheke oder Versandapotheke zu betreiben.
Hier sind Arzneimittel preiswert. Mit einer entsprechenden
Voraussetzung darf man auch Medikamente und Arzneimittel über die Landesgrenzen
hinaus vertreiben.
Im Apothekergesetz sind die gesetzlichen Grundlagen
festgelegt und über die Apothekenbetriebsordnung geregelt. Für die Ausbildung
gibt es eigene Gesetze.
Das älteste Gerät, was in einer Apotheke verwendet wurde
ist ein Mörser. Dieser dient zum zerkleinern von Gewürzen und Drogen. Früher
hatten Apotheken oft das Symbol was sie im Namen trugen z.B. u. A. einen Mörser
oder Löwen. Dies wurde 1929/30 von dem „Drei Löffel-Flasche“ Symbol abgelöst.

Danach wurde das große rote A eingeführt. Dieses hatte
aber ein weißes Kreuz eingebunden.

1951 würde dann beschlossen, dass alle Apotheken
einheitlich das große rote A als Symbol beizubehalten nur das eine Giftschale
und Äskulapschlange als Logo eingesetzt wurden.

Manche Apotheken, die auch im Internet aktiv sind benutzen
dieses Symbol mit einem @ Symbol gekoppelt um auf eine Internet- oder online
Apotheke hinzuweisen.

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